Texas Chainsaw Massacre 2 - AG Tiergarten spricht Urteil ausTurbine erreicht Aufhebung des BeschlagnahmebeschlussesGut Ding hat Weile. Vor mittlerweile 4 Jahren berichteten wir in unserer News, dass Turbine Medien für den nach $131 StGB beschlagnahmten Terrorfilm The Texas Chainsaw Massacre 2 die Veröffentlichungsrechte erworben hat und mit allen möglichen Mitteln versuchen würde die seit 05.11.1990 geltende, aber seit 2000 verjährte Beschlagnahme aufheben zu lassen.
Mit 18.05.2016 ist dieser rechtliche Vorgang abgeschlossen, da das Amtsgericht Tiergarten folgendes Urteil sprach:
In dem Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung pornographischer Schriften
wird der Beschwerde der Turbine Classics GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten abgeholfen und der vorbezeichnete Beschluss, entsprechend dem diesbezüglichen Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, dahingehend ergänzt, dass neben den formalen Gründen für die Aufhebung (zwingende Folge aus $ 111n Abs. 2 S. 1 StPO) als materieller Grund für die Aufhebung auch der Umstand benannt wird, dass der Inhalt des betroffenen Films ("The Texas Chainsaw Massacre - Part 2") nach heutigen Maßstäben nicht als strafrechtlich relevant im Sinne von $131 StGB anzusehen ist.
Dieses Urteil erlaubt Turbine Classics jetzt die bestehende Indizierung anzufechten, um den bis dato in Deutschland noch nicht ausgewerteten Film endlich zu veröffentlichen. TCM 2 reiht sich somit in die bereits von Turbine angefochtenen Filme, wie Texas Chainsaw Massacre und Hexen bis aufs Blut gequält.
Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10591 Onkel Joe hat geschrieben:Die Sicht des Bux muss man verstehen lernen denn dann braucht man einfach viel weniger Maaloxan.
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